Änderung im Kehrbezirk Gerzen

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Quelle: Landkreis Landshut, den 25. November 2024

 

Freie Tätigkeiten müssen selbstständig an Schornsteinfeger vergeben werden
Wie das Landratsamt Landshut jetzt mitteilt, wird Martin Meindl vorerst im Kehrbezirk Gerzen die Vertretung vom bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger Michael Meindl übernehmen. Martin Meindl ist ab sofort der Ansprechpartner für die sogenannten hoheitlichen Tätigkeiten. Zu den hoheitlichen Tätigkeiten zählen die Feuerstättenschau und die Bauabnahmen.


Für die sogenannten „freien Tätigkeiten“ sind grundsätzlich die Gebäudeeigentümer verpflichtet, die Arbeiten nach Vorgabe des jeweils gültigen Feuerstättenbescheids durchführen zu lassen. Dazu gehören unter anderem das Messen, Reinigen und Überprüfen der Anlagen. In diesem Dokument sind Fristen festgelegt, die durch die Eigentümer eingehalten werden müssen.


Diese Aufgaben kann jeder qualifizierte Schornsteinfegerbetrieb übernehmen. Die Betroffenen können sich unter https://www.schornsteinfegernetzwerk.de selbstständig Informieren und für die freien Tätigkeiten einen Schornsteinfeger-Betrieb ihrer Wahl beauftragen.

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