Führerscheinpflichtumtausch geht in die nächste Runde

Aufgrund des vom Bundesrat beschlossenen Stufenplans müssen bis 19.01.2024 die alten Führerscheine, die „berühmten Lappen“ (grau, rosa oder DDR-Führerschein) der Geburtsjahrgänge 1965-1970 umgetauscht werden. Führerscheine der Jahrgänge 1952 und früher brauchen noch nicht umgetauscht zu werden. Die Umtauschanträge und alle Informationen gibt es auf der Homepage des Landratsamtes.

 

https://www.landkreis-landshut.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/informationen-zum-pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen/

 

Mit dem unterschriebenen Antrag soll ein biometrisches Passfoto, sowie eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheins an die Führerscheinstelle geschickt werden.

 

Falls der alte Führerschein nicht im Landkreis Landshut ausgestellt wurde, können die Führerscheininhaber selbst bei der Ausstellungsbehörde eine Karteikartenabschrift zur Kosteneinsparung anfordern.

 

 

Führerscheindokumente, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind (grauer bzw. rosa Lappen):

 

Führerscheindokumente, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sond

 

 

Führerscheindokumente, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind (Scheckkartenformat):

 

Führerscheindokumente, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind (Scheckkartenformat)

 

 

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