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Schüleraustausch; Informationen zu Förderungen

Der Schüleraustausch soll die internationale Zusammenarbeit und Kommunikation im schulischen Bereich stärken sowie die fremdsprachliche, interkulturelle und soziale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.

Beschreibung

Der Schüleraustausch kann im Rahmen einer Schulpartnerschaft finanziell unterstützt werden:

  • EU-Förderung – ERASMUS+
  • Reisekostenerstattung für staatliche Lehrkräfte
  • ggf. Förderung durch den Bayerischen Jugendring (abhängig von Zielland und Arten der Maßnahme)
  • ggf. Förderung durch das Deutsch-Französische Jugendwerk oder das Deutsch-Polnische Jugendwerk
  • Landkreise und Gemeinden können einen Zuschuss für Besuche von Schülerinnen und Schülern im Rahmen von Schulpartnerschaften gewähren. Informationen zu den Förderungsrichtlinien sowie das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 26.01.2023

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Johann 1. Bürgermeister Luger 08744 9604-12 11 (1. OG) 
Jens 1. Bürgermeister Herrnreiter 08744 9604-11 12 (1. OG) 
Konrad 1. Bürgermeister Hartshauser 08744 9604-13 13 (1. OG) 
Lorenz 1. Bürgermeister Fuchs 08744 9604-10 10 (1. OG) 


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