Nutzung von öffentlichen Gehweg- und Straßenflächen

Gemeindliche Gehweg- und Straßenflächen

Gemeindliche Gehweg- und Straßenflächen werden häufig von Anliegern, z. B. bei Baumaßnahmen, zum Abstellen von Baumaterialien, Containern und weiteren Gegenständen genutzt. Wir dürfen hier ausdrücklich auf die erhöhte Verkehrssicherungspflicht im öffentlichen Straßenbereich hinweisen.

 

Für Arbeiten auf öffentlichen Flächen ist rechtzeitig vor Arbeitsbeginn in der Gemeinde eine verkehrsrechtliche Anordnung bei unserem Bauamt (bauamt@gerzen.de, Tel. 08744 9604-982) zu beantragen und eine entsprechende Beschilderung und Absicherung vorzunehmen. Ferner ist für die  Lagerung von Gegenständen zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde erforderlich. Es empfiehlt sich, diese Verantwortlichkeiten den beauftragten Firmen zu übertragen.

 

Das ungesicherte Ablagern von Baumaterialien bzw. das ungesicherte Abstellen von Containern im öffentlichen Bereich kann auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

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