Aus gegebenem Anlass wird dringend darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Straßenreinigungsverordnung i. d. R. der Bereich vor seinem Grundstück durch den Eigentümer von Schnee und Verunreinigungen (z. B. Laub ) zu befreien ist.
Wenn kein Gehweg vorhanden ist, gilt dies ebenso für einen als Gehweg nutzbaren Bereich auf der anliegenden Straße z. B. in Siedlungen.