Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

Herabsetzung der Vorauszahlung Gewerbesteuer und den anderen mit Antrag auf zinslose Stundung der Gewerbesteuer.

Coronavirus Infos

Wir bitten Sie, bei Stundungsanträgen folgende Informationen anzugeben:

 

- ab wann erfolgt eine Ratenzahlung 

- in welcher Höhe erfolgt die Ratenzahlung 

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem aufgeführten Link https://www.finanzamt.bayern.de/LfSt

 

Wir wollen, dass das Corona-Virus auch in unserer Wirtschaft und bei den Arbeitsplätzen in der Region langfristig keinen allzu großen Schaden anrichtet. Deswegen werden wir als Kommunen unseren Teil dazu beizutragen, die Unternehmen in der derzeitigen Situation zu entlasten. Die derzeitigen Einschränkungen haben bereits jetzt wirtschaftliche Auswirkungen. Deshalb können Sie im Bedarfsfall schnell und unbürokratisch einen Stundungsantrag für Gewerbesteuer stellen. Wir bitten Sie diesbezüglich den bereitgestellten Antrag auf Stundung zu verwenden.


Wir hoffen Ihnen hiermit Ihre Situation zu erleichtern.

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