Überwachung der Kleinkläranlagen - Wartungsprotokolle sowie Funktionstüchtigkeitsbescheinigungen

Überwachung der Kleinkläranlagen

Wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Überwachung der Kleinkläranlagen alle Wartungsprotokolle sowie Funktionstüchtigkeitsbescheinigungen regelmäßig bei der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen einzureichen sind.

 

Wir bitten Sie um Übersendung per Post oder per E-Mail an bauamt@gerzen.de.

 

Beachten Sie die Auflagen in Ihren Erlaubnisbescheiden für Ihre Kleinkläranlage.

 

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