Waldfriedhof Schalkham

Die Gemeinde Schalkham hat sich dazu entschlossen, auf ihrem Hoheitsgebiet beim Ortsteil Schalkham einen Waldfriedhof zu errichten.

 

Grundlegend hierfür war das Angebot einer Grundstückseigentümerin, ca. 11 ha Waldfläche, verteilt auf zwei Grundstücke, günstig an die Gemeinde abzutreten mit der Maßgabe, darauf einen Waldfriedhof zu errichten. Da dies in früherer Vergangenheit bereits mehrfach Beratungsgegenstand war, hat die Gemeinde Schalkham hier beherzt zugegriffen und die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nummer 1 sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Waldfriedhof als Sondergebiet beschlossen.

 

Diese Bauleitplanungsverfahren wurden im sogenannten Parallelverfahren durchgeführt. Im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange (Behörden) kam es noch zu diversen Anpassungen und Änderungen der Planung, hier vor allem zur Entlastung des Ortsteiles Schalkham und zur Umkehr der geplanten Erschließung Bauabschnitt I und Bauabschnitt II. Die Gemeinde Schalkham hat innerhalb des Verfahrens beschlossen, nun zunächst den kleineren Teil der gesamten Waldflächen zu erschließen und zu widmen. Diese Bauleitplanungsverfahren konnten Ende April diesen Jahres mit dem Satzungsbeschluss, dem Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan und der Genehmigung des Flächennutzungsplanes zum Abschluss gebracht werden. Die Planungen sind mittlerweile bestandskräftig.

 

Pünktlich zu den abschließenden Beschlussfassungen zur Bauleitplanung wurde seitens dreier Vertreter eines Bürgerinitiative, ein Bürgerbegehren, gegen diesen Waldfriedhof eingereicht. Dieses eingereichte Bürgerbegehren wies der Gemeinderat in seiner Sitzung Anfang Mai diesen Jahres aus materiellrechtlichen Gründen als unzulässig zurück. Kurz vor Ablauf der möglichen Klagefrist erklärten die drei Vertreter des Bürgerbegehrens die Rücknahme des Begehrens, was unmittelbar zur Folge hat, dass der Ablehnungsbescheid der Gemeinde Schalkham bestandskräftig wurde.


In weiteren Schritten sind nun die Fragen der Erschließung des Waldgrundstückes, die Zuwegung, die Parkplatzflächen und die innere Wegeerschließung festzulegen. Darüber hinaus sind Benutzungsatzung und Gebührensatzung für den Betrieb eines Waldfriedhofs zu beraten und letzten Endes zu beschließen. Diese Fragen können voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 abschließend geregelt werden, sodass eventuell zum 1.1.2024 in den Betrieb des Waldfriedhofs eingetreten werden könnte.

 

Die Anfragen nach entsprechenden Grabstätten häufen sich bei den Bestattungsunternehmen, aber auch im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen. Die Verwaltung dieses Friedhofes wird im Rahmen der Liegenschaftsverwaltung im Bauamt der VG Gerzen mit erledigt werden. Es wird gebeten, bis auf Weiteres von Anfragen diesbezüglich abzusehen. Wir werden Sie stets zeitnah auf dem Laufenden halten und die Öffentlichkeit generell vom Satzungserlass und vom möglichen Beginn des Friedhofsbetriebes in Kenntnis setzen.

 

Waldfriedhof Schalkham

 

 

 

 

 

 

 

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