Aus aktuellem Anlass wird von der Gemeindeverwaltung erneut auf die bestehende Rechtslage zu Plakatierungen in der Ortschaft Gerzen hingewiesen:
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Verkehrsraum ist nicht gestattet. Hierzu zählen vor allem Laternenmasten, aber auch z.B. die Baumschutzgitter am Hofmarkplatz.
Für die Bewerbung von Veranstaltungen stehen die drei Ortseingangstafeln zur Verfügung. Es sind lediglich entsprechende Trägertafeln zu besorgen und zu montieren. Die hierfür erforderliche Erlaubnis zur Sondernutzung auf öffentlichem Verkehrsgrund erhalten Sie im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen.
Diese Regelung gilt auch für die Ortsvereine.