Als Wähler haben Sie viele Optionen - Kumulieren, Panaschieren, Listenkreuz

Bei der Kommunalwahl haben die Wählerinnen und Wähler vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, das heißt, sehr individuelle Stimmzuteilungen sind möglich. Wie bereits erläutert, haben Sie bei der Bürgermeisterwahl und bei der Landratswahl jeweils eine Stimme. Diese geben Sie ab durch Auswahl einer vorgedruckten Person bzw. durch eine gegebenenfalls vorhandene Benennung in einer Leerzeile.

 

Bei zwei oder mehr abgedruckten Bewerbern dürfen Sie keine handschriftlichen Ergänzungen machen.

 

Sofern nur ein Kandidat abgedruckt ist (Bürgermeisterwahl in Kröning) haben Sie die Option, handschriftlich eine wählbare Person Ihrer Wahl auf der dafür vorgesehenen Leerzeile zu benennen. Diese Person sollte möglichst eindeutig benannt werden, um dem Wahlvorstand die Prüfung der Zulässigkeit der Stimmabgabe zu erleichtern.

 

Bei der Gemeinderats- und Kreistagswahl bestehen unterschiedliche Optionen, die auch kombiniert werden können.

 

Bei der Kreistagswahl haben Sie 70 Stimmen, die Sie beliebig auf dem Stimmzettel einsetzen können. Je Kandidat können Sie dabei bis zu 3 Stimmen häufeln, auch genannt kumulieren.

Bei der Stimmzuteilung können Sie über alle Listen hinweg ihre Stimmen vergeben (Panaschieren).

Sofern Sie Ihre 70 Stimmen nicht individuell vergeben wollen, können Sie darüber hinaus auch ein Listenkreuz setzen; eventuell vorhandene Reststimmen werden dann den Kandidaten dieser einen Liste zugeschlagen. In jedem Fall gilt: je Kandidat können maximal 3 Stimmen vergeben bzw. zugeteilt werden.

Selbstverständlich ist auch die Wahl nur über ein Listenkreuz möglich; die 70 Stimmen werden dann auf die Kandidaten des ausgewählten Wahlvorschlags von oben nach unten verteilt.

Sollten Sie Ihre Gesamtstimmenzahl von 70 überschreiten, wird der gesamte Stimmzettel insgesamt ungültig, alle Ihre vergebenen Stimmen sind insgesamt verloren.

 

Bei den Wahlen zum Gemeinderat ist zu unterscheiden hinsichtlich der bereits vorgenannten Stimmenzahlen, die Ihnen in den genannten Gemeinden zur Verfügung stehen.

 

Gemeinde Aham

12 Stimmen

 

Gemeinde Gerzen

12 Stimmen

 

Gemeinde Kröning

14 Stimmen

 

Gemeinde Schalkham

8 Stimmen

 

Die für Sie zu vergebenden Stimmenzahlen werden zudem auf den noch zu produzierenden Stimmzetteln in der Kopfzeile angegeben.

 

Mit dem sogenannten Panaschieren nutzt der Wähler sein Recht, die ihm zur Verfügung stehenden Stimmen auf beliebige Bewerber - auch unterschiedlicher Wahlvorschläge - zu verteilen. Mit anderen Worten: der Wähler sucht sich die Kandidaten aus, die seiner Ansicht nach dem Gremium angehören sollten und kann auf diese Personen seine Stimmen verteilen.

 

Kumulieren bedeutet, dass der Wähler von seinem gesamten Stimmkontingent bis zu maximal 3 Stimmen auf einen Kandidaten häufeln kann. Dies muss durch eindeutige Kennzeichnung geschehen, entweder in Form einer lesbaren Zahl oder durch das Vermerken einer entsprechenden Anzahl von Kreuzen. Wichtig dabei ist, dass auch bei einer Mehrfachnennung eines Bewerbers auf dem Stimmzettel, dieser insgesamt nur maximal 3 Stimmen erhalten kann. Werden einem Kandidaten mehr als 3 Stimmen gegeben, so sind die überzähligen Stimmen ungültig; gegebenenfalls ist die gesamte Stimmabgabe ungültig, wenn die Gesamtstimmenzahl - siehe oben - überschritten ist.

 

Eine weitere Option der Stimmabgabe ist die Wahl über das Listenkreuz. Der Wähler ist nicht gezwungen, die einzelnen, zur Verfügung stehenden Stimmen durch Panaschieren und/oder Kumulieren auf einzelne Kandidaten zu verteilen. Durch das Setzen eines Listen- oder Kopfkreuzes neben dem Kennwort des Wahlvorschlags kann der Wähler seine Stimmen pauschal einen Wahlvorschlag zuordnen.

 

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