Juni 2023 - Breitbandausbau und Breitbandinfrastruktur im Bereich der VG Gerzen

Juni 2023

 

Seitens der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen wurden Zuwendungen für das sogenannte Wirtschaftlichkeitslückenmodell des Bundes, gemäß der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik beantragt. Mit Bescheid vom 11.10.2021 wurden die Zuwendungen in Form der Projektförderung als Anteilsfinanzierung mit einer voraussichtlichen Förderquote von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt. Bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 25.619.611 Euro wurden vorläufig 10.959.500 Euro für die Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken bei privaten Betreibern der Breitbandinfrastruktur bewilligt.

 

Mit diesen Mitteln soll eine nachhaltige und hochleistungsfähige Telekommunikationsinfrastruktur errichtet werden.

 

Weiterhin wurden Landesmittel als Kofinanzierung zum Bundesprogramm für den Breitbandausbau beantragt, basierend auf der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichlinie – KofGibitR. Die Förderung des Freistaates Bayern erfolgt ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, im Wege der Kofinanzierung zum Förderprogramm des Bundes. Beantragt wurden hier Fördermittel, basierend auf den Gesamtkosten und der Bundesförderung, in Höhe von 8.767.598,00 Euro.

 

Den Ausgaben stehen die Eigenmittel der an der Zweckvereinbarung beteiligten Gemeinden gegenüber. Die Verteilung erfolgt – basierend auf der abgeschlossenen Zweckvereinbarung - im Rahmen des Bundesförderprogramms und der Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie vom 21.04.2021 – anhand der nicht- bzw. unterversorgten Adresspunkte in den beteiligten Gemeinden.

 

Aufgrund der Kostenschätzungen wird für die gesamte Maßnahme ein Volumen von rund 27.000.000 Euro erforderlich sein. Bei einem Fördersatz von 90 Prozent und einer absoluten Förderung von 22.500.000 Euro, verbleiben 2.500.000 Euro als Finanzierungsanteil der Gemeinden.

 

Bei 234 unter- bzw. nicht versorgten Haushalten im Gebiet der Gemeinde Aham, beläuft sich der Kostenanteil, der von der Gemeinde Aham zu finanzieren sein wird, auf etwa 371.000 Euro.

 

Bei 78 unter- bzw. nicht versorgten Haushalten im Gebiet der Gemeinde Gerzen, beläuft sich der Kostenanteil, der von der Gemeinde Gerzen zu finanzieren sein wird, auf etwa  124.000 Euro.

 

Bei 336 unter- bzw. nicht versorgten Haushalten im Gebiet der Gemeinde Kröning, beläuft sich der Kostenanteil, der von der Gemeinde Kröning zu finanzieren sein wird, auf etwa 533.000 EUR.

 

Bei 101 unter- bzw. nicht versorgten Haushalten im Gebiet der Gemeinde Schalkham, beläuft sich der Kostenanteil, der von der Gemeinde Schalkham zu finanzieren sein wird, auf etwa 161.000 EUR.

 

Verteilt auf die Jahre 2023 bis 2025 sind die Finanzmittel im Haushalt der Gemeinden berücksichtigt. Entsprechende Verpflichtungsermächtigungen sind vorgesehen.

 

Kostenübersicht

 

Aufstellung Wirtschaftlichkeitslückenmodell

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